Kosten

Bei seelischen Beschwerden trägt normalerweise die Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie. Weil ich meine Praxis als Privatpraxis führe, kann ich mit privaten Krankenkassen und der Beihilfe abrechnen. Selbstverständlich können die Kosten für eine Behandlung auch vom Klienten selbst übernommen werden. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn ein Wechsel in eine private Krankenversicherung oder eine Verbeamtung ansteht. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten in einer Privatpraxis sind gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Mein Honorar für eine 50-minütige Verhaltenstherapiesitzung berechnet sich gemäß der Ziffer 870 GOP unter Zugrundelegung eines 2,8-fachen Steigerungssatzes und beläuft sich auf 122,41€. In den meisten Fällen erstatten die Kostenträger die Gebühren bis zum 2,3-fachen Steigerungssatz (100,55€), der entstehende Differenzbetrag ist vom Patienten selbst zu tragen.